Würzburg, Köln, 18.02.2026
Im Prozess von Jan Böhmermann gegen X will Elon Musk die Durchsetzung von deutschem Recht durch Versteckspiel verhindern – Ex-Minister Buschmanns Kanzlei blockiert Zustellung einer Verfügung des Landgerichts Köln.
Amerikanische Tech-Giganten verstoßen gegen Erreichbarkeitspflichten des Digital Services Act (DSA) / Kölner Gericht verbietet US-Plattform X Identitätsdiebstahl durch Böhmermann-Fake / Böhmermann fordert Offenlegung der Gewinne, die durch Täuschungen erzielt wurden.
Das Landgericht Köln hat der US-Plattform X (vormals Twitter) mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 28 O 30/26) untersagt, einen reichweitenstarken Fake-Account unter dem Namen des Satirikers Jan Böhmermann weiter zu verbreiten. Doch statt den Gerichtsbeschluss entgegenzunehmen, versteckt sich der Tech-Gigant und entzieht sich mit formaljuristischen Tricks bewusst der Geltung des deutschen Rechts.
„Früher konnte man X per Mail oder über die Kanzlei, die sie seit Jahren vor Gericht vertritt, erreichen und es gab auch einen Zustellungsbevollmächtigten, neuerdings versteckt sich X hinter Autorespondern und die Kanzlei verweigert die Annahme von Beschlüssen,“ erklärt Rechtsanwalt Chan-jo Jun, dessen Kanzlei JUN Legal GmbH Jan Böhmermann vertritt.
Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 1. Februar die Seiten gewechselt und sich der Großkanzlei White & Case angeschlossen, die X vertritt. Die persönliche Zustellung an ihn über sein Anwaltspostfach wies er schon nach wenigen Stunden zurück und ließ einen Partner antworten, man werde immer nur in Einzelfällen mandatiert. „Buschmann, der als Minister die Rechtsdurchsetzung gefordert hatte, wirkt jetzt mit bei dem Versteckspiel“, so Jun.
Nach dem Digital Services Act (DSA) und dem Medienstaatsvertrag (MStV) wäre X verpflichtet, Kommunikationswege einzurichten. Schon vor Erlass der Verfügung hatte die Pressekammer des Landgerichts Köln versucht, X per Mail anzuschreiben mit der Aufforderung, einen Anwalt zu bestellen oder einen sicheren Empfangsweg zu benennen. „Die Richter haben offenbar die gleiche automatisierte Mail bekommen wie wir: ‚Wir konnten Ihre Mail keiner unserer Fallnummern zuordnen‘“, vermutet Rechtsanwalt Dr. Sebastian Volk (JUN Legal).
Plattformen wie X verstoßen massiv gegen die Grundideen des europäischen Digital Services Act (DSA). Sie machen sich im Konfliktfall schlicht unerreichbar und zwingen Betroffene in langwierige und komplizierte Auslandszustellungen nach Irland. „X spekuliert darauf, dass die Zustellung verschleppt wird oder scheitert“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint (JUN Legal), „dann wird die Verfügung aufgehoben und der Antragsteller trägt alle Prozesskosten.“ Für Normalbürger wird die Rechtsdurchsetzung gegen X durch solche Taktiken faktisch unmöglich gemacht.
„Europäisches Recht ist für amerikanische Tech-Giganten nicht einmal mehr eine Empfehlung, sondern ein Geschäftshindernis, das man mit allen Mittel bekämpfen will. X macht keinen Hehl daraus, dass sie sich vom hiesigen Recht nicht gebunden fühlen“, so Flint. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte daher schon im letzten Jahr Ermittlungen gegen X-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Strafvereitelung aufgenommen.
„Für X geht es um die Kontrolle des Meinungsmarktes, aber vor allem um Profit“, so Jun. Der Täter hatte gegen Geld einen blauen Haken abonniert, der ihn als „verifiziert“ auswies. X gewährt den Premium Kunden damit aber auch verstärkte Reichweite und die Lizenz zum Rechtsbruch.
Im Januar tauchte auch ein anderer Fake-Account auf, der im ähnlichen Stil reichweitenstark eine andere Person des öffentlichen Lebens imitierte. Dieser Account hatte keinen blauen Haken, brachte also kein Geld für X und wurde nach Meldungen durch Nutzer sehr schnell gesperrt. Der Identitätsdiebstahl gegen den Satiriker Jan Böhmermann blieb hingegen trotz umfangreicher Abmahnungen stehen.
Jan Böhmermann verlangt daher zu erfahren, in welchem Umfang seine Rechte verletzt wurden und wie viel Geld X und die Betreiber mit Desinformation, Manipulation und Fake-Content unter seinem Namen verdient haben. Ein Anspruch auf Auskunft und Gewinnabschöpfung erfolgt in dem anschließenden Hauptsacheprozess. Bisher war es für US-Plattformbetreiber wirtschaftlich lukrativ, mit Rechtsverletzungen Reichweite zu erzeugen und Geld zu verdienen.
Der fragliche Fake-Account hatte am 24.01.2026 29.601 Beiträge abgesetzt. Alleine während der neun Tage davor wurden 201 Beiträge veröffentlicht – 22 pro Tag. Der Fake-Account folgte dabei einem politisch motivierten, strategischen Schema:
Manche Beiträge waren darauf angelegt, möglichst große Ähnlichkeit zu Stil und Positionen von Jan Böhmermann zu imitieren, etwa ein vorgeblich echter, an wahre Tatsachen anknüpfender Beitrag über den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah:
„Ja, ich hab’s getan. Gerichtsvollzieher gegen Krah eingeschaltet. Weil er trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlt. Weil er meint, er stehe über dem Gesetz.“
Andere Beiträge zielten ausschließlich darauf ab, Hass gegen Böhmermann zu erzeugen und das rechtsextreme Stammpublikum von X gegen Jan Böhmermann zu verhetzen, indem ihm falsche Positionen und angebliche öffentliche politische Äußerungen untergeschoben wurden, wie ein Beitrag vom 29.01.2026:
„Endlich mal gute Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt: Die Einwohnerzahl schrumpft erstmals seit 2020! Platz für mehr Migration! Endlich wieder Luft nach oben. Deutschland atmet auf – und macht Platz für die, die uns wirklich brauchen. […] Mehr Menschen, mehr Leben, mehr Zukunft. Ich feiere das!“
Eine dritte Kategorie bildeten schließlich Beiträge, bei denen der Täter durch scheinbar echte Böhmermann-Kommentare rechte Accounts durch Reichweite und Engagement-Auslöser unterstützte. Ein Kommentar von (vermeintlich) Jan Böhmermann wertet jeden Beitrag von Alice Weidel auf, wie etwa eine Antwort vom 22.01.2026:
„@Alice_Weidel Wenn die Leute endlich mehr arbeiten, können wir auch den Rundfunkbeitrag erhöhen. #Boehmermann“
Das Landgericht Köln hat am 29.1.2026 festgestellt, dass die US-Plattform X des AfD-nahen Unternehmers Elon Musik mit diesem Fake-Account gegen deutsches Recht verstößt und ein Verbot verfügt.
Das Landgericht Köln begründete seinen Beschluss so:
„Das Abrufbarhalten von Fake-Profilen durch die mehrfach zur Löschung aufgeforderte Antragsgegnerin verletzt den Antragssteller in seinem Selbstbestimmungsrecht und seinem sozialen Geltungsanspruch als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie in seinem Namensrecht.“
Jan Böhmermann stützte seinen Antrag erstmals auch auf die EuGH-Entscheidung zum Datenschutz („Russmedia“). Danach haften Plattformbetreiber für falsche personenbezogene Inhalte direkt, ohne dass ein Providerprivileg zur Anwendung kommt. „X tritt schon längst nicht mehr als neutraler Speicherdienst für fremde Inhalte auf. Mit KI-Algorithmen und auch manuell entscheidet es aufgrund seiner eigenen Interessen, welche Themen sichtbar sind und nimmt damit so viel Einfluss, dass es auch außerhalb des Datenschutzes für die Inhalte unmittelbar haften sollte.”, so Volk. Das Gericht musste auf diese Aspekte noch nicht eingehen, da der Fake-Account nach Auffassung des Gerichts auch rechtzeitig und umfassend gemeldet worden war.
Satiriker Böhmermann begründet sein Vorgehen: „In Deutschland steht das freie und gleiche Recht über allem, kein verrückter König. Und dieses Recht gilt in der Bundesrepublik nun einmal für US-amerikanische Tech-Plattformen genau so wie für jedes andere Unternehmen. Bienvenue en Europe! Kaum zu glauben, aber hier in Europa müssen sich tatsächlich auch megalomane Milliardäre aus Jeffrey Epsteins Insel-Freundeskreis an Recht und Gesetz halten – egal, wie viele ehemalige Bundesjustizminister sie sich auch kaufen mögen. Makes you sink, right?“
Ausblick:
X hat den Account inzwischen gesperrt, aber den Empfang der gerichtlichen Verfügung nicht bestätigt und sie nicht anerkannt. X hat in der Vergangenheit auch bei eindeutiger Rechtslage stets jedes denkbare Rechtsmittel eingelegt und sich nie verglichen, erklärt Jun, der schon oft mit X und anderen Plattformbetreibern vor Gericht stand. Die mögliche Langwierigkeit einer juristischen Auseinandersetzung mit X kommentiert Böhmermann: „Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist vielleicht hoffnungslos naiv – aber unerschütterlich. Eine konsequente Durchsetzung deutschen und europäischen Rechts gegen jene, die unsere Gesetze, unsere Werte und uns mit Füßen treten, ist schlicht eine Frage selbstverständlicher freiheitlich-demokratischer Zivilcourage. Auf, auf!“
Kontakt und Ansprechpartner:
RAe Chan-jo Jun, Dr. Jessica Flint, Dr. Sebastian Volk
JUN Legal GmbH
0931-6639232
info@jun.legal