Aus einem Zeichen
wird ein Recht.

Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung ihrer Markenrechte. Wir führen Markenanmeldungen durch oder begleiten Sie dabei, damit alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind — und wir setzen Markenrechte durch, etwa per Abmahnung oder gerichtlichem Verfahren gegen Markenverletzungen. Ebenso verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Ansprüche Dritter und entwickeln Markenstrategien, die den langfristigen Schutz und den Wert Ihrer Marke sichern.

Federführend für dieses Beratungsfeld: Patrizia Frankenberger · an ihrer Seite Ulrich Kulke.

Was wir tun.

[ Vier Felder ]
01

Anmeldestrategie

Schon vor der Anmeldung entscheidet die Strategie über den Wert einer Marke: Welche Zeichenform, welche Waren- und Dienstleistungsklassen, welcher geografische Schutzumfang? Wir erstellen Anmeldestrategien, die zu Marke und Markt passen — einschließlich Verfügbarkeits- und Kollisionsrecherche.

02

Anmeldung im In- & Ausland

Wir melden Marken national beim DPMA, als Unionsmarke beim EUIPO und international über die WIPO an — oder unterstützen Sie dabei und behalten Klassen, Fristen und Formalien im Blick, damit der Schutz von Anfang an trägt.

03

Verteidigung & Durchsetzung

Wir verteidigen Ihre Marken und setzen sie durch — von Widerspruch und Löschungsantrag über die Abmahnung bis zum gerichtlichen Verfahren gegen Markenverletzungen. Ebenso wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

04

Unternehmenskennzeichen & Domains

Nicht jedes Namensrecht entsteht durch Eintragung. Wir schützen geschäftliche Bezeichnungen und Unternehmenskennzeichen (§§ 5, 15 MarkenG) und vertreten Sie in Domainstreitigkeiten — dort, wo Kennzeichenrecht und digitale Präsenz aufeinandertreffen.

Warum Marke

Eine Marke ist häufig der wertvollste immaterielle Besitz eines Unternehmens — und zugleich der am leichtesten verlierbare. Wer sie früh und richtig schützt, sichert nicht nur ein Zeichen, sondern den Wert dahinter.

Häufige Fragen.

[ FAQ ]
Frage 01
Recherche

Brauche ich vor der Anmeldung eine Recherche?

In aller Regel ja. Eine Verfügbarkeits- und Kollisionsrecherche zeigt, ob ältere Rechte entgegenstehen und ob Ihr Zeichen überhaupt schutzfähig ist. Das senkt das Risiko späterer Widersprüche und Abmahnungen erheblich — und schützt Sie davor, in eine Marke zu investieren, die Sie nicht halten können.

Frage 02
Schutzgebiet

DPMA, EUIPO oder international — welche Anmeldung ist die richtige?

Eine nationale Marke beim DPMA schützt in Deutschland, die Unionsmarke beim EUIPO in der gesamten EU, die internationale Registrierung über die WIPO in frei wählbaren Mitgliedstaaten. Welche Variante passt, hängt von Ihren Märkten und Ihrem Budget ab — wir wägen das mit Ihnen ab.

Frage 03
Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten — was tun?

Fristen ernst nehmen, aber keine vorschnelle Unterlassungserklärung unterschreiben. Wir prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist und wie weit er reicht, und reagieren passend — von der modifizierten Unterlassungserklärung bis zur vollständigen Verteidigung.

Frage 04
Abgrenzung

Marke, Unternehmenskennzeichen oder Domain — was schützt was?

Die eingetragene Marke schützt ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Geschäftliche Bezeichnungen und Unternehmenskennzeichen entstehen durch Benutzung (§§ 5, 15 MarkenG). Eine Domain ist zunächst nur registriert und kann mit Kennzeichenrechten kollidieren. Wir bringen diese Ebenen in Einklang.

Frage 05
Patente

Machen Sie auch Patente und Gebrauchsmuster?

Patent- und Gebrauchsmusterrecht ist ein eigenes, stark technisches Feld der Patentanwält:innen. Wir unterstützen Sie dabei und arbeiten mit Patentanwält:innen zusammen, übernehmen die technische Vertretung aber nicht selbst — unser Schwerpunkt liegt auf Marken, Kennzeichen und Domains.

Schon eine Marke?
Oder höchste Zeit?

Ansprechpartner:innen Markenrecht
Patrizia Frankenberger · federführend
Ulrich Kulke
Sahra Gaa
Telefon
+49 931 6639232
E-Mail
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