Online-Kündigung: Was jetzt von der Bestätigungsseite verschwinden muss
Der BGH hat entschieden: Auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons dürfen nur das Formular und die Bestätigungsschaltfläche stehen (Urteil vom 16. Juli 2026 – I ZR 200/25). Wer online Abos, Mitgliedschaften oder andere Dauerverträge anbietet, sollte seine Kündigungsstrecke jetzt prüfen.
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