Recht für beide Seiten
des Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitsrecht begleitet jedes Beschäftigungsverhältnis — vom ersten Vertrag über den Arbeitsalltag bis zur Trennung. Wir beraten in den zentralen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, und zwar auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir dort, wo unsere Wurzeln im IT-Recht liegen: an der Schnittstelle von Beschäftigungsalltag und Digitalisierung sowie in der Beratung und Schulung von Unternehmen und Betriebsräten.

Federführend für dieses Beratungsfeld: Dr. Sophie Garling · an ihrer Seite Julia Kendziorra.

Was wir tun.

[ Vier Felder ]
01

Arbeitsverträge & Klauseln

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen — Befristung, Probezeit, Vergütung, Wettbewerbsverbote, KI-Klauseln und nachvertragliche Pflichten. Für Arbeitgeber, die rechtssichere Verträge brauchen, und für Arbeitnehmer, die wissen wollen, was sie unterschreiben.

02

Kündigung & Kündigungsschutz

Kündigungen rechtssicher aussprechen oder gegen sie vorgehen. Aufhebungsverträge, Abfindungen, Kündigungsschutzklagen und die Verhandlung fairer Trennungslösungen — auf beiden Seiten des Tisches.

03

Der Arbeitsalltag

Die Fragen des laufenden Arbeitsverhältnisses: Arbeitszeit und Überstunden, Urlaub, Vergütung, Abmahnung und Zeugnis. Oft unspektakulär und im Konfliktfall doch entscheidend.

04

Betriebsrat & Mitbestimmung

Beratung und Schulung von Betriebsräten, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsverfahren. Wir haben einen besonderen Blick auf die Einführung digitaler Systeme im Betrieb und können vom Betriebsrat als Sachverständige hinzugezogen werden (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Bei der Beurteilung von Künstlicher Intelligenz ist diese Hinzuziehung sogar gesetzlich als erforderlich anerkannt.

Unser Blickwinkel

Jedes neue System im Betrieb
ist auch eine Frage der Mitbestimmung.

Schwerpunkt Betriebsräte.

[ Erfahrung und Schnittstellen ]
Schulungen
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Schulung von Betriebsräten

Wir haben Betriebsräte bereits in unterschiedlichen Bereichen geschult. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf die für seine Arbeit erforderlichen Schulungen. Wir vermitteln Grundlagen der Mitbestimmung ebenso wie spezielle Themen rund um IT, Datenschutz und den Einsatz von KI am Arbeitsplatz.

Beschäftigten-
datenschutz

Beschäftigtendatenschutz — für alle Beteiligten

Der Datenschutz am Arbeitsplatz betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen. Gerade der Betriebsrat agiert dabei oft in einer Doppelrolle in der Datenschutzorganisation eines Unternehmens. Häufig ist unklar, ob er datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher ist oder sich den Vorgaben des Unternehmens unterordnen muss — ein gerade im Beschäftigtendatenschutz besonders spannungsreiches Verhältnis.

Hinzu kommen Fragen der Geheimhaltung, die mit dem Datenschutzrecht in einem eigenen Spannungsfeld stehen. Wir ordnen diese Rollen und Pflichten und schaffen Klarheit auf Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- wie auf Betriebsratsseite.

Beratung
Mitbestimmung

Laufende Begleitung von Betriebsräten

Wir begleiten Betriebsräte bei Betriebsvereinbarungen, in Mitbestimmungsverfahren und in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber — von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung. Dabei behalten wir im Blick, wo Mitbestimmungsrechte tatsächlich greifen und wie sie sich durchsetzen lassen.

Darüber hinaus können wir vom Betriebsrat als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogen werden. Dies insbesondere bei IT- und datenschutzrechtlichen Sachverhalten, auf die wir spezialisiert sind. Bei der Beurteilung der Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen sogar als gesetzlich erforderlich (§ 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG).

Schnittstelle
IT & Arbeit

Wo Arbeitsrecht auf IT-Recht trifft

Die Einführung von Zeiterfassung, Überwachungssoftware oder KI-Tools ist nicht nur eine technische, sondern auch eine mitbestimmungspflichtige Entscheidung. Genau hier liegt unsere Stärke: Wir verbinden das Arbeitsrecht mit unseren Wurzeln im IT- und Datenschutzrecht und eignen uns dadurch als Sachverständige für Betriebsräte gerade bei digitalen und KI-gestützten Systemen besonders. Mehr dazu in unseren Kompetenzen KI & Legal Tech und Datenschutz & Datenrecht.

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Sprechen Sie mit uns.

Ansprechpartner:innen Arbeitsrecht
Dr. Sophie Garling · federführend
Julia Kendziorra
Telefon
+49 931 6639232
E-Mail
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