Beschäftigtendatenschutz — für alle Beteiligten
Der Datenschutz am Arbeitsplatz betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen. Gerade der Betriebsrat agiert dabei oft in einer Doppelrolle in der Datenschutzorganisation eines Unternehmens. Häufig ist unklar, ob er datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher ist oder sich den Vorgaben des Unternehmens unterordnen muss — ein gerade im Beschäftigtendatenschutz besonders spannungsreiches Verhältnis.
Hinzu kommen Fragen der Geheimhaltung, die mit dem Datenschutzrecht in einem eigenen Spannungsfeld stehen. Wir ordnen diese Rollen und Pflichten und schaffen Klarheit auf Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- wie auf Betriebsratsseite.