Erklärung zur Barrierefreiheit

Die JUN Legal GmbH möchte ihre Website www.jun.legal für alle Menschen zugänglich machen. Soweit die Website in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, finden Sie hier die Informationen nach § 14 BFSG in Verbindung mit dessen Anlage 3.

Unsere Dienstleistung

Die Website informiert über die Kanzlei, ihr Team und ihre Beratungsfelder. Über Formulare können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung buchen, eine KI-Zweitmeinung anfragen und uns eine Nachricht schicken. Die Website ist auf Deutsch und Englisch verfügbar; das News-Archiv liegt nur auf Deutsch vor.

Wie die Website die Anforderungen erfüllt

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist. Insbesondere gilt:

  • Alle Funktionen lassen sich mit der Tastatur bedienen, der Tastaturfokus ist sichtbar, und ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt.
  • Texte und Bedienelemente haben ausreichende Kontraste; die Seiten sind mit Überschriften, Landmarken und korrekter Sprachauszeichnung gegliedert.
  • Bilder haben Textalternativen.
  • Formularfelder sind beschriftet, Pflichtfelder gekennzeichnet; fehlerhafte Angaben werden am jeweiligen Feld benannt und in einer Zusammenfassung angesagt.
  • Die Inhalte sind auch ohne JavaScript lesbar. Wer in seinem System reduzierte Bewegung eingestellt hat, sieht keine Einblendeffekte.
  • Die Karte lädt erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung; bis dahin bleibt die Seite ohne eingebettete Fremdinhalte bedienbar. Videos verlinken wir auf YouTube, statt sie einzubetten.

Ausgenommene Inhalte

Nach § 1 Absatz 4 BFSG gelten die Anforderungen nicht für:

  • aufgezeichnete Videos und Dateien von Büroanwendungen wie PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden,
  • Beiträge im News-Archiv, die seit dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet wurden, und
  • Inhalte Dritter, die wir weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren, etwa verlinkte Dokumente anderer Stellen.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@jun.legal.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), www.mlbf-barrierefrei.de

Stand dieser Erklärung: September 2026