Compliance & Dokumentation
Rechtliche Bewertung datenschutzrelevanter Prozesse im Unternehmen — bei der Softwarebeschaffung, in Vertragsbeziehungen zu Partnerunternehmen und Auftragsverarbeitern, bei der Einführung neuer Systeme. Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt beides: Rechtmäßigkeit und ihren Nachweis. Geführt wird er über die Dokumentation — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitungsverträge, technische und organisatorische Maßnahmen. Wir richten sie so ein, dass sie im Alltag trägt und im Ernstfall belegt. Praktikabel aufbereitet, nicht aufgeblasen.

