Name gefunden, Domain gesichert, Logo fertig – jetzt nur noch schnell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden? Viele Markenanmeldungen scheitern nicht am Formular, sondern an Annahmen, die vorher niemand hinterfragt hat. Sechs davon begegnen uns in der Beratung immer wieder. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Serie „In 5 Schritten zur eigenen Marke“. Zu jeder Annahme finden Sie unten den passenden Teil.
1. „Wir benutzen den Namen seit Jahren, also gehört er uns.“
Die bloße Benutzung genügt in der Regel nicht, um Markenschutz zu erhalten. Geschützt ist eine Marke durch ihre Eintragung im Register, und sie muss zum Zeitpunkt der Eintragung nicht neu sein. Lässt jemand anderes einen Namen eintragen, den Sie schon lange verwenden, drohen Ihnen unter Umständen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die Eintragung ist deshalb keine Formalie, sondern die eigentliche Absicherung. Mehr dazu in den FAQ zur Markenanmeldung.
2. „Der Name soll sofort sagen, was wir anbieten.“
Was Kund:innen auf Anhieb verstehen, versteht auch das Markenamt – und trägt es nicht ein. Beschreibende Angaben müssen für alle frei bleiben, ebenso Anpreisungen wie „super“ oder „extra“. Entscheidend ist die Unterscheidungskraft: Der Name muss Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheiden können. Je origineller er ist, desto stärker ist grundsätzlich der Schutz. Fantasiebegriffe, ungebräuchliche Abkürzungen und Kunstwörter haben die besten Chancen. Welche Zeichen eine Wortmarke enthalten darf, steht in Teil 1, wie das DPMA die Schutzfähigkeit prüft, in Teil 2.
3. „Lieber alle Klassen anmelden, dann sind wir auf der sicheren Seite.“
Eine Marke gilt nicht pauschal, sondern nur für die Waren und Dienstleistungen, die im Verzeichnis stehen. Nachträglich erweitern lässt sich dieses Verzeichnis nicht. Wer zu eng anmeldet, muss später eine weitere Marke anmelden. Wer zu weit anmeldet, macht seine Marke anfälliger für Widersprüche und Abmahnungen und zahlt ab der vierten Klasse je 100 Euro zusätzlich. Hinzu kommt: Benutzen Sie die Marke fünf Jahre lang gar nicht oder nicht für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, kann sie insoweit gelöscht werden. Wie Sie das Verzeichnis zuschneiden, erklärt Teil 3.
4. „Das DPMA prüft doch, ob es die Marke schon gibt.“
Nein. Das DPMA prüft formelle Erfordernisse und absolute Schutzhindernisse, aber nicht, ob ältere Marken entgegenstehen. Diese Recherche liegt bei Ihnen, und sie umfasst mehr als die Suche nach dem identischen Namen. Konflikte entstehen auch durch ähnliche Marken, sei es im Klang, im Schriftbild oder im Sinngehalt, und durch ähnliche Waren und Dienstleistungen in benachbarten Klassen. Wie Sie im DPMAregister nach identischen und ähnlichen Marken suchen, zeigt Teil 4.
5. „Wenn die Marke eingetragen ist, kann nichts mehr passieren.“
Im Rahmen des Eintragungsverfahrens besteht eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Dritte Ihre Marke angreifen können. Auch danach sind Sie nicht vollständig auf der sicheren Seite: Löschungsanträge und Abmahnungen aus älteren Rechten bleiben möglich. Eine gründliche Recherche vor der Anmeldung ist deshalb der beste Schutz vor bösen Überraschungen nach der Eintragung.
6. „Mit der deutschen Marke sind wir auch in Europa geschützt.“
Eine deutsche Marke schützt in Deutschland – dort allerdings bundesweit. Ist Ihre Marke eingetragen, können Sie einem Unternehmen in Hamburg die Benutzung eines verwechselbaren Namens untersagen, auch wenn Sie selbst nur in München tätig sind – und umgekehrt. Sind Sie bereits in weiteren EU-Staaten tätig oder planen das, lohnt sich oft eine Unionsmarke: Sie gilt nach Eintragung in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuständig ist das EUIPO. Für Märkte außerhalb der EU kommt eine Internationale Marke über die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Betracht. Welche Kombination zu Ihrer Strategie passt, klären Sie am besten vor der ersten Anmeldung.
Die wichtigsten Zahlen (Stand: Oktober 2026)
- Anmeldegebühr beim DPMA: 290 Euro bei elektronischer Anmeldung, 300 Euro per Post oder Fax, jeweils inklusive bis zu drei Klassen
- jede weitere Klasse: 100 Euro
- beschleunigte Prüfung: 200 Euro zusätzlich
- Widerspruchsfrist: drei Monate
Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Gebührenseite des DPMA.
Die Serie im Überblick
- Markennamen wählen
- Schutzfähigkeit prüfen
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen
- FAQ Markenanmeldung
Vieles davon können Sie mit etwas Zeit selbst erledigen. Schwierig wird es meist an zwei Stellen: bei der Frage, ob ein Recherchetreffer Ihre Wunschmarke gefährdet, und beim Zuschnitt der Klassen. Dort lohnt sich ein zweiter Blick vor der Anmeldung – nicht erst nach dem ersten Widerspruch.
