Vertragsklauseln
Haftungsregelungen, Informationspflichten, Pflichtverlagerung in AGB und Individualvereinbarungen. Wir schreiben Klauseln, die KI-spezifische Risiken sauber adressieren und nicht erst vor Gericht aushandeln müssen.
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Wir beschäftigen uns intensiv mit den aktuellsten rechtlichen Fragen rund um Künstliche Intelligenz und Large Language Models: Wem gehören KI-generierte Inhalte? Wer haftet für Fehler? Wie lassen sich Datenschutz und Transparenz sicherstellen? Unsere Expertise — die wir zusätzlich im Rahmen eines staatlich geförderten Forschungsprojekts erweitern konnten — hilft, diese Herausforderungen zu evaluieren und praxisgerechte Lösungen zu finden.

Haftungsregelungen, Informationspflichten, Pflichtverlagerung in AGB und Individualvereinbarungen. Wir schreiben Klauseln, die KI-spezifische Risiken sauber adressieren und nicht erst vor Gericht aushandeln müssen.
Von der KI-VO über den Data Act bis hin zu Urheberrecht und Datenschutz. Wir klassifizieren KI-Systeme nach Risikostufen, prüfen Konformitäten und verfolgen die gestaffelte Geltung: Verbote seit Februar 2025, GPAI-Pflichten seit August 2025, Transparenzpflichten nach Art. 50 seit August 2026. Die Hochrisikopflichten gelten nach der Verordnung (EU) 2026/1744 ab Dezember 2027 (Anhang III) beziehungsweise August 2028 (Anhang I).
Keynotes, Vorträge, Webinare, Mitarbeiterschulungen und Veröffentlichungen. Darunter unsere fünfteilige Webinarreihe „Recht trifft KI“ und unser Infobrief „KI und Digitalisierung“ jeweils beim Deutschen AnwaltVerlag sowie regelmäßige Vorträge und Workshops zu KI-Code, Urheberrecht und Compliance.
Rechtliche Begleitung beim Bau eigener KI-Anwendungen: Softwareentwicklungsverträge, Lizenzierung des Output, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, NDAs und die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Wir kennen die Stolpersteine, weil wir sie selbst gegangen sind.
In einem staatlich geförderten Forschungsprojekt haben wir an den juristischen Fragen gearbeitet und geforscht, die sich nicht rein aus Lehrbüchern beantworten lassen.
Die KI-Verordnung trennt zwischen Inkrafttreten und Geltung: In Kraft ist sie seit August 2024, anwendbar wird sie in Stufen. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat diese Staffelung Ende Juli 2026 neu geordnet, sechs Tage vor dem ursprünglichen Hochrisiko-Stichtag. Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist seit dem KI-MIG die Bundesnetzagentur; die bestehenden sektoralen Aufsichten behalten ihre Zuständigkeiten.
Für vernetzte Produkte mit KI-Komponente kommt der Cyber Resilience Act hinzu. Bei Hochrisiko-KI-Systemen liegt dessen Marktüberwachung nach Art. 52 Abs. 14 CRA bei der für die KI-Verordnung benannten Behörde — die Schnittstelle behandeln wir unter Cybersicherheit & Datenwirtschaft.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. Die Geltung folgt gestaffelt nach Art. 113.
Verbotene Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
Die Pflichten für GPAI-Modelle und die Governance-Vorschriften gelten.
Die Digital-Omnibus-Verordnung tritt in Kraft. Sie ordnet den Hochrisiko-Zeitplan neu und fasst den Hochrisikobegriff enger.
Das KI-MIG tritt in Kraft. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle.
Allgemeine Geltung der KI-Verordnung. Die Transparenzpflichten des Art. 50 gelten: Offenlegung bei der Interaktion mit KI-Systemen, Kennzeichnung von Deepfakes, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei neu in Verkehr gebrachten Systemen.
Ende der Nachfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Zudem gelten zwei neue Verbote nach Art. 5.
Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten (Kapitel III Abschnitte 1 bis 3).
Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I gelten, also für KI in regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizinprodukten.
Das Praxishandbuch „Generative KI in der Rechtsberatung — Erkenntnisse zum Einsatz von Large Language Models“ liefert fundierte Einblicke in den praktischen Einsatz von LLMs im Recht. Von eigenen Benchmark-Erkenntnissen bis zur anwaltlichen Beratung. Neben einem verständlich gehaltenen Blick auf die Historie und Technik stehen vor allem echte Erfahrungen mit der Verwendung von KI im juristischen Alltag im Mittelpunkt.
Welche Chancen bietet der KI-Einsatz in Rechtsabteilungen und Kanzleien? Welche Risiken und rechtlichen Fallstricke gilt es zu beachten? Die drei Herausgeberinnen nehmen Sie mit in ein hochaktuelles Feld zwischen Innovation, Regulation und Realität: Dr. Sophie Garling, Annika Niemann und Yvonne Roßmann.
Zahlreiche Beispiele, wertvolle Tipps zur Anwendung von Prompts in der juristischen Praxis sowie eine Übersicht aktueller Streitfragen und Rechtsprechung runden das Werk ab. Ein praxisnahes Buch das sowohl für Juristen, Kanzleien, Legal-Tech-Interessierte und Entscheidungsträger geeignet ist.
Fünfteilige Webinarreihe beim Deutschen AnwaltVerlag zu rechtlichen Fragen rund um die Generative KI in der juristischen Praxis. Bereits zweimal durchgeführt, eine weitere Auflage beginnt am 06. November 2026. Praxisorientiert, mit Fallbeispielen aus der Mandatsarbeit, Prompting-Workshop und Zertifizierung zum „GenAI Legal Expert“.
Regelmäßige Vorträge zu der Frage, wie sich KI-generierter Quellcode lizenzrechtlich verhält und welche urheberrechtlichen Risiken in der Praxis entstehen, wenn FOSS-Komponenten durch LLM-Tools paraphrasiert in proprietären Code übernommen werden.
Darüber hinaus referieren wir zu den allgemeinen urheberrechtlichen Fragen rund um Generative KI: vom Training mit urheberrechtlich geschützten Werken über die Schutzfähigkeit KI-generierter Outputs bis zur Lizenzgestaltung in Mensch-Maschine-Kooperationen.
Praxishandbuch, herausgegeben von Dr. Sophie Garling, Annika Niemann und Yvonne Roßmann (JUN Legal GmbH). Mehr im Highlight oben.
Unser Infobrief beim Deutschen AnwaltVerlag erscheint alle zwei Monate und bündelt die drängendsten Fragen rund um KI und Digitalisierung im Recht — von generativer KI als strategischem Partner in der Kanzlei über Prompting und Large Language Models bis zu Urheberrecht, Datenschutz und weiteren Digitalisierungsthemen der Rechtspraxis. Praxisnah aufbereitet für eine rechtssichere Beratung, ergänzt um Sonderausgaben zu besonders aktuellen Entwicklungen.
Maßgeschneiderte Formate, die sich am Vorwissen der Teilnehmer:innen orientieren — von grundlegender Wissensvermittlung über LLMs und ihre Funktionsweise, über die praktische Anleitung beim Tooleinsatz, bis hin zu spezifischen Vertiefungen in KI-Compliance, Vertragsgestaltung und Datenschutz. Termine auf Anfrage über das Sekretariat.
Bei der Einführung von KI-Systemen im Unternehmen treffen Betriebsräte auf zwei Herausforderungen zugleich — neue Mitbestimmungstatbestände und einen erheblichen Schulungsbedarf, um KI-Systeme überhaupt sachkundig bewerten zu können.
Wir begleiten beides: die Mitbestimmung nach BetrVG bei der Einführung von KI-Systemen sowie unsere Hinzuziehung als externe KI-Sachverständige — ergänzt um gremieneigene Schulungen zu Funktionsweise, Risiken und der praktischen Bewertung konkreter KI-Anwendungen im Betrieb, auch im Verbund mit den Datenschutz-Schulungen für Betriebsräte.