OLG Köln erklärt Vertragsgenerator smartlaw für zulässig und gibt der Legal Tech Szene neue Hoffnung

· AI

Im Oktober des letzten Jahres hatte das LG Köln in einem aufsehenerregenden Urteil den Online-Vertragsgenerator smartlaw für rechtswidrig erklärt (wir berichteten hier).

Dieses Urteil hat das OLG Köln in der zweiten Instanz heute aufgehoben und festgestellt, dass ein elektronischer Generator von Rechtsdokumenten NICHT gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoße. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.

Die ausführliche Urteilsbegründung wird mit Spannung erwartet werden, da bereits die kurzen Ausführungen in der Pressemitteilung der Legal Tech Szene und speziell nicht nur Online-Dokumentengeneratoren, sondern regelbasierten Expertensystemen insgesamt neuen Auftrieb geben dürften.

Hoffnung machen dabei insbesondere folgende Feststellungen aus der Pressemitteilung:

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