Cyber Resilience Act (CRA): Meldepflichten in der Lieferkette – Wann jeder Hersteller selbst tätig werden muss
Die EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act – CRA[1]) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte zu umfangreichen Cybersicherheitsmaßnahmen und – im Fall schwerer Sicherheitsvorfälle oder aktiv ausgenutzter Schwachstellen – bereits ab dem 11. September 2026 zu Meldungen an die zuständigen Behörden und die betroffenen Nutzer. Unklar war bisher, wie diese Pflichten in gestuften Lieferketten ausgestaltet sind. Eine aktuelle…
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