Vom Winken zum Smiley – Auslegung von Willenserklärungen im analogen und digitalen Zeitalter
Der berühmte Trierer Weinversteigerungsfall bildet bis heute eine der zentralen Bezugspunkte für die Auslegung von Willenserklärungen im deutschen Zivilrecht. Der fiktive Fall lautet so, dass der ortsfremde A die Weinversteigerung betritt, einem Bekannten zuwinkt und der Auktionator dieses Winken als Abgabe eines Gebots interpretiert. Sodann erfolgt der Zuschlag. Aber wurde hierdurch auch ein Vertrag geschlossen?…
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